Europäische Krankenversicherungskarte (engl.: European Health Insurance Card, EHIC)

Für Personen, die sich nur vorübergehend und für eine bestimmte Zeit in der Schweiz aufhalten. Die Karte hat kein Beginn-, sondern ausschliesslich ein Ablaufdatum.

Provisorische Ersatzbescheinigung

Die provisorische Ersatzbescheinigung ist ein gleichwertiger Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte und wird verwendet, wenn der Versicherte nicht im Besitz der Karte ist. Diese Bescheinigung hat ein Beginn- und ein Enddatum.

S2

Das S2 gilt für Personen, welche die Genehmigung ihrer Krankenkasse erhalten, sich zum Zwecke der Behandlung in die Schweiz zu begeben (so genannte Zustimmungsfälle). Die Bescheinigung S2 hat ein Beginn- und ein Enddatum.

Erklärung des Patienten zur Dauer und zum Zweck des Aufenthalts in der Schweiz

Lassen Sie die Erklärung vor der Behandlung vom Patienten ausfüllen, damit Sie die Behandlung der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer anpassen und sich absichern können, dass der Patient nicht zum Zwecke der Behandlung eingereist ist. Über die Europäische Krankenversicherungskarte oder die provisorische Ersatzbescheinigung sind medizinisch notwendige Behandlungen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer gedeckt. Bei einer Einreise zum Zwecke der Behandlung ist das S2 einzureichen.

Personen mit Versichertenkarte der Gemeinsamen Einrichtung KVG

Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und in einem EU-/EFTA-Staat oder im UK versichert sind, haben Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen. Ihren Leistungsanspruch weisen sie mit der Versichertenkarte der Gemeinsamen Einrichtung KVG nach.

Anspruchsnachweis

Muster EHIC

Muster Provisorische Ersatzbescheinigung

Muster EHIC UK

Erklärung des Patienten zur Dauer und zum Zweck des Aufenthalts in der Schweiz

Muster S2

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