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Mobile Dokumente

Seit Inkrafttreten des revidierten Koordinationsrechts für die EU-Staaten (1. Mai 2010) sind zur Geltendmachung der Ansprüche der Versicherten so genannte „portable documents“ bzw. „mobile Dokumente“ im Umlauf. Diese werden von den zuständigen Trägern ausgestellt. Die mobilen Dokumente sind individuell und ausschliesslich für die Versicherten bestimmt, damit sie sozusagen etwas „in der Hand haben“. Sie enthalten nahezu die Informationen, die bisher in den E-Formularen (z.B. E 101, E 106, E 112) enthalten waren. Zu den mobilen Dokumenten gehört übrigens auch die Europäische Krankenversicherungskarte.

Mit Vorlage der mobilen Dokumente beim aushelfenden Träger beginnt der Datenaustausch zwischen den betroffenen Trägern. Auch nach Ablauf der Übergangsfrist am 30. April 2014 (siehe unter SED) werden diese Dokumente ausgestellt.

S1

Eintragung zwecks Inanspruchnahme des Krankenversicherungsschutzes

   

 

Information zum Vordruck S1 und zu seiner Verwendung

   

S2

Anspruch auf eine geplante Behandlung

   

 

Information zum Vordruck S2 und zu seiner Verwendung

   

S3

Medizinische Behandlung eines ehemaligen Grenzgängers/einer ehemaligen Grenzgängerin im Staat der vormaligen Erwerbstätigkeit

   

 

Information zum Vordruck S3 und zu seiner Verwendung

   

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