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Mobile Dokumente Seit Inkrafttreten des revidierten Koordinationsrechts für die EU-Staaten (1. Mai 2010) sind zur Geltendmachung der Ansprüche der Versicherten so genannte „portable documents“ bzw. „mobile Dokumente“ im Umlauf. Diese werden von den zuständigen Trägern ausgestellt. Die mobilen Dokumente sind individuell und ausschliesslich für die Versicherten bestimmt, damit sie sozusagen etwas „in der Hand haben“. Sie enthalten nahezu die Informationen, die bisher in den E-Formularen (z.B. E 101, E 106, E 112) enthalten waren. Zu den mobilen Dokumenten gehört übrigens auch die Europäische Krankenversicherungskarte. Mit Vorlage der mobilen Dokumente beim aushelfenden Träger beginnt der Datenaustausch zwischen den betroffenen Trägern. Auch nach Ablauf der Übergangsfrist am 30. April 2014 (siehe unter SED) werden diese Dokumente ausgestellt. | |||
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