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Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
Provisorische Ersatzbescheinigung Wenn die versicherte Person wegen ausserordentlichen Umständen die europäische Krankenversicherungskarte nicht vorlegen kann, stellt ihr der zuständige Krankenversicherer eine provisorische Ersatzbescheinigung mit befristeter Gültigkeit aus. Aussergewöhnliche Umstände können der Diebstahl oder der Verlust der Karte oder eine Abreise binnen einer für die Ausstellung der Karte zu kurzen Frist sein. Die unten stehenden Links enthalten eine provisorische Ersatzbescheinigung.
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