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Liste der wichtigsten Formulare
a) Formulare für Personen, die in der Schweiz versichert sind, mit Wohnsitz
ausserhalb der Schweiz:
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Bezeichnung
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Personenkategorie
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Zweck
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E 106
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Arbeitnehmer und Selbständige die in einem anderen Land als dem
Wohnland arbeiten (z.B. Grenzgänger aus Deutschland, die in der Schweiz
arbeiten) und ihre mit ihnen lebenden (nicht erwerbstätigen)
Familienangehörigen.
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Bescheinigung des Anspruchs der Versicherten auf
Sachleistungen bei Krankheit in einem anderen Land als dem, in dem die
Versicherungsleistung normalerweise erbracht wird oder erbracht wurde. Dient
der Registrierung im Wohnland.
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E 108
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Personen, die in einem anderen als dem zuständigen Staat
sachleistungsanspruchsberechtigt sind.
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Mitteilung über Ruhen oder Wegfall des Sachleistungsanspruchs
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E 109
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Für Familienangehörige, die in einem anderen Staat leben als der
Arbeitnehmer oder Selbständige.
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Bescheinigung des Anspruchs der Versicherten auf Sachleistungen bei Krankheit in
einem anderen Land als dem, in dem die Versicherungsleistung normalerweise erbracht
wird oder erbracht wurde. Dient der Registrierung im Wohnland.
Anmerkung:
Bei Familienangehörigen von Mitgliedern schweizerischer Krankenkassen, die in
einem EG-Mitgliedstaat wohnen, richtet sich der Personenkreis der
Familienangehörigen, für die Anspruch auf Aushilfe-Sachleistungen bestehen kann,
in den meisten Fällen nach den für den aushelfenden Träger im Wohnland geltenden
Vorschriften!
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E 121
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Für Rentner und die mit ihnen lebenden (nicht erwerbstätigen)
Familienangehörigen (z. B. Bezüger einer schweizerischen AHV-Rente mit
Wohnsitz Belgien)
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dito
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Die E-Formulare können unter
Download
eingesehen und heruntergeladen
werden.
b) Formulare für Personen, die in der Schweiz versichert sind, mit
vorübergehendem Auslandaufenthalt:
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Bezeichnung
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Personenkategorie
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Zweck
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Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
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Touristen, Studenten, Entsandte, Arbeitsuchende, Geschäftsreisende
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Die EKVK wird für Versicherte ausgestellt, die sich vorübergehend in einem EG-/EFTA-Staat aufhalten, beispielsweise wegen Ferien, einer
Geschäftsreise oder eines Auslandsemesters, und ist bei medizinisch notwendiger Behandlung, die nicht bis zur beabsichtigten Rückkehr in
das Wohnland zurückgestellt werden kann, vorzulegen. Jede versicherte Person erhält eine eigene, individuelle EKVK.
Kann die versicherte Person die EKVK, beispielsweise bei Verlust oder verspäteter Zustellung, nicht rechtzeitig vorlegen, so wird ihr eine
provisorische Ersatzbescheinigung ausgestellt.
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Für weitere Informationen zur EKVK und zur provisorischen
Ersatzbescheinigung siehe unter
Koordination,EKVK
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