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Liste der wichtigsten Formulare

a) Formulare für Personen, die in der Schweiz versichert sind, mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz:


Bezeichnung
 


Personenkategorie


Zweck


E 106

 


Arbeitnehmer und Selbständige die in einem anderen Land als dem Wohnland arbeiten (z.B. Grenzgänger aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten) und ihre mit ihnen lebenden (nicht erwerbstätigen) Familienangehörigen.
 

 


Bescheinigung des Anspruchs der Versicherten auf Sachleistungen bei Krankheit in einem anderen Land als dem, in dem die Versicherungsleistung normalerweise erbracht wird oder erbracht wurde. Dient der Registrierung im Wohnland.
 


E 108

 


Personen, die in einem anderen als dem zuständigen Staat sachleistungsanspruchsberechtigt sind.
 

 


Mitteilung über Ruhen oder Wegfall des Sachleistungsanspruchs
 


E 109

 


Für Familienangehörige, die in einem anderen Staat leben als der Arbeitnehmer oder Selbständige.
 

 


Bescheinigung des Anspruchs der Versicherten auf Sachleistungen bei Krankheit in einem anderen Land als dem, in dem die Versicherungsleistung normalerweise erbracht wird oder erbracht wurde. Dient der Registrierung im Wohnland.
Anmerkung:
Bei Familienangehörigen von Mitgliedern schweizerischer Krankenkassen, die in einem EG-Mitgliedstaat wohnen, richtet sich der Personenkreis der Familienangehörigen, für die Anspruch auf Aushilfe-Sachleistungen bestehen kann, in den meisten Fällen nach den für den aushelfenden Träger im Wohnland geltenden Vorschriften!
 


E 121

 


Für Rentner und die mit ihnen lebenden (nicht erwerbstätigen) Familienangehörigen (z. B. Bezüger einer schweizerischen AHV-Rente mit Wohnsitz Belgien)
 

 


dito

Die E-Formulare können unter Download eingesehen und heruntergeladen werden.

b) Formulare für Personen, die in der Schweiz versichert sind, mit vorübergehendem Auslandaufenthalt:


Bezeichnung
 


Personenkategorie


Zweck


Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

 


Touristen, Studenten, Entsandte, Arbeitsuchende, Geschäftsreisende

 


Die EKVK wird für Versicherte ausgestellt, die sich vorübergehend in einem EG-/EFTA-Staat aufhalten, beispielsweise wegen Ferien, einer Geschäftsreise oder eines Auslandsemesters, und ist bei medizinisch notwendiger Behandlung, die nicht bis zur beabsichtigten Rückkehr in das Wohnland zurückgestellt werden kann, vorzulegen. Jede versicherte Person erhält eine eigene, individuelle EKVK. Kann die versicherte Person die EKVK, beispielsweise bei Verlust oder verspäteter Zustellung, nicht rechtzeitig vorlegen, so wird ihr eine provisorische Ersatzbescheinigung ausgestellt.
 

Für weitere Informationen zur EKVK und zur provisorischen Ersatzbescheinigung siehe unter Koordination,EKVK .


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