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Information über die Krankenversicherung für Bezüger einer Rente aus der Schweiz, die in einen EU-/EFTA-Staat umziehen Diese Informationen richten sich an Staatsangehörige der Schweiz und/oder eines EU- oder EFTA-Staates, die eine Rente aus der Schweiz beziehen. Allgemeines: Seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge gilt auch für die Krankenversicherung das Erwerbsortprinzip, d.h. Sie versichern sich in dem Land, in dem Sie erwerbstätig sind oder in dem Sie früher erwerbstätig waren. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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