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Übernahme von Vollzugsaufgaben der Kantone Artikel 18 Absatz 2sexies KVG sieht vor, dass die Gemeinsame Einrichtung KVG
von den Kantonen gegen Entschädigung Vollzugsaufgaben übernehmen kann. Seit einiger Zeit delegieren mehrere Kantone
Vollzugsaufgaben im Bereich der Befreiung von der Versicherungspflicht von
Grenzgängern und Aufenthaltern an die Gemeinsame Einrichtung KVG. Die
Gemeinsame Einrichtung KVG nimmt bezüglich den Bezügern einer Schweizer Rente
mit Wohnsitz in einem EG- bzw. EFTA-Staat im Auftrag des Bundes die gleichen
Aufgaben wahr wie die Kantone bei den übrigen versicherungspflichtigen Personen
mit Wohnsitz in diesen Staaten. Sie besitzt damit das nötige Fachwissen und
pflegt regelmässige Kontakte mit den Aufsichtsämtern und Verbindungsstellen bzw.
Gesundheitsministerien in den EG- bzw. EFT A-Staaten. Zudem sind die relevanten
EU-Amtssprachen durch eine oder mehrere Personen der Geschäftsstelle
sichergestellt. Versicherungspflichtige Personen Das KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) sieht die obligatorische
Unterstellung unter die Krankenpflegeversicherung für alle in der Schweiz
wohnhaften Personen vor. Nicht versicherungspflichtige Personen Nebst aktiven und pensionierten Bundesbediensteten (der Militärversicherung
unterstellt) sowie Personen, die sich ausschliesslich zur ärztlichen Behandlung
oder zur Kur in der Schweiz aufhalten, unterstehen mit dem
Freizügigkeitsabkommen und dem EFTA-Abkommen weitere bestimmte Personengruppen
mit Wohnsitz in der Schweiz nicht mehr der Versicherungspflicht in der Schweiz.
Es sind dies: 1. In einem EG-/EFTA-Staat erwerbstätige Personen, Diese Personen sind im betreffenden EG-/EFTA-Staat
krankenversicherungspflichtig. Auch ihre nicht erwerbstätigen
Familienangehörigen sind nicht mehr in der Schweiz versicherungspflichtig. Befreiungen von der Versicherungspflicht Unter gewissen Voraussetzungen ist auf Gesuch hin eine Befreiung von der
Versicherungspflicht möglich. Die Zuständigkeit liegt bei den Kantonen. Für die
Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden und Glarus hat die Gemeinsame Einrichtung KVG diese
Vollzugsaufgaben übernommen. | |||||||||||||||||||
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