Tätigkeiten im Jahr 2025

Im Frühjahr 20251 hat die Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG) den Risikoausgleich mit pharmazeutischen Kostengruppen (PCG) ordentlich durchgeführt. Dank der guten Zusammenarbeit mit den Krankenversicherern verlief der Risikoausgleich 2024 reibungslos und effizient.

Bei den im Jahr 2025 durchgeführten Stichprobenkontrollen wurden in den Datenlieferungen für den Risikoausgleich 2024 mehrerer Krankenversicherer Mängel festgestellt. Die GE KVG wird deshalb den Risikoausgleich 2024 in der zweiten Jahreshälfte 2027 neu berechnen. Die GE KVG hat zudem den Risikoausgleich 2022 neu berechnet und die Ergebnisse im Oktober 2025 an die Versicherer veröffentlicht.

Risikoausgleich 2024

Die Krankenversicherer mussten bis Ende März 2025 ihre Daten der Jahre 2023 und 2024 (beide Stand Ende Februar 2025) an die GE KVG liefern. Die Berechnung des Risikoausgleichs 2024 erfolgte auf Basis dieser Daten und der Daten der Jahre 2022 und 2023 (beide Stand Ende Februar 2024), welche die Krankenversicherer im Rahmen des Risikoausgleich 2023 bereits geliefert hatten.

Die korrekte administrative Abwicklung des Risikoausgleich 2024 wurde von BDO als externer Revisionsstelle der GE KVG bestätigt. Die Zertifizierung der ‘Software für den Risikoausgleich PCG’ (SORA PCG) durch PwC im Jahr 2020 bestätigt die korrekte Ausprogrammierung der Software, einschliesslich der korrekten Implementierung der Berechnung.

Das Nettoumverteilungsvolumen aus der Berechnung des Risikoausgleich 2024 beträgt CHF 1.117 Milliarden2 (siehe Abbildung 1). Im Rahmen der Akontozahlung an den Risikoausgleich 2024 vom Februar 2024 wurden bereits CHF 689 Millionen für den Risikoausgleich 2024 umverteilt. Aus der Schlusszahlung für den Risikoausgleich 2024 im August 2025 folgte eine weitere Umverteilung von CHF 428 Millionen3

Aus dem Nettoumverteilungsvolumen des Risikoausgleich 2024 leitet sich das Volumen für die Akontozahlung für den Risikoausgleich 2026 ab: Die Akontozahlung für den Risikoausgleich 2026 entspricht der Hälfte des berechneten Saldos aus dem Risikoausgleich 2024. Das Volumen der Akontozahlung im Februar 2026 für den Risikoausgleich 2026 umfasst somit CHF 559 Millionen. Die entsprechenden Verfügungen wurden den Krankenversicherern Ende August 2025 in SORA PCG aufgeschaltet.

Datenkontrollen

Eine korrekte Datengrundlage ist die Voraussetzung für das korrekte Ergebnis des Risikoausgleichs. Die Verantwortung korrekte Daten zu liefern, liegt bei den Krankenversicherern. Zur Sicherstellung der Datenqualität für den Risikoausgleich wurden unterschiedliche Prüfmethoden festgelegt, mit denen die Daten durch verschiedene Stellen kontrolliert werden.

Krankenversicherer: Die Daten für den Risikoausgleich müssen nach den Regeln des geltenden Leitfadens aufbereitet werden. Die Krankenversicherer können anhand des Leitfadens bereits vor der Übermittlung kontrollieren, ob ihre Daten den Anforderungen des Risikoausgleichs entsprechen und Mängel in den Daten bereits frühzeitig der GE KVG melden. Dieser Kontrollansatz ist substanziell, da somit bereits eine hohe Qualität der Daten sichergestellt wird, bevor die Daten bei der GE KVG eingehen.

SORA PCG: SORA PCG stellt den Krankenversicherern mehrere Werkzeuge zur Datenkontrolle bereit. Beim Hochladen der Daten in SORA PCG werden automatisch Fehler und Warnungen4 ausgewiesen. Ausserdem erzeugt SORA PCG verschiedene Aggregationsansichten der Daten, die es den Krankenversicherern ermöglichen, die Plausibilität der Daten zu überprüfen. Sobald die Versicherer die Qualität ihrer Daten plausibilisiert haben, können sie diese über SORA PCG gesichert an die GE KVG übermitteln.

Externe Revisionsstelle: Die externen Revisionsstellen der Krankenversicherer liefern der GE KVG für jede Datenlieferung einen Bericht über die Korrektheit der Datenaufbereitung ab.5

Gemeinsame Einrichtung KVG: Sobald die Daten vom Krankenversicherer in SORA PCG übermittelt wurden, stehen sie der GE KVG zur Kontrolle zur Verfügung. Die GE KVG verwendet verschiedene statistische Methoden, um Auffälligkeiten in den Daten zu erkennen. Auffälligkeiten werden in Folge mit den betroffenen Versicherern abgeklärt.

Stichproben: Die Stichprobenkontrollen bei den Krankenversicherern vor Ort haben eine wesentliche Bedeutung für die Sicherstellung der Datenqualität. Die Kontrollen im Jahr 2025 wurden von den Revisionsstellen der GE KVG - BDO und Balmer-Etienne - durchgeführt. Die Revisionsstellen prüfen diverse Testszenarien bei den Krankenversicherern vor Ort und bekommen somit direkten Einblick in die Kernsysteme der Versicherer, aus welchen die Daten für den Risikoausgleich stammen. Im Jahr 2025 wurden im Auftrag der GE KVG 10 Stichprobenkontrollen bei Krankenversicherern durchgeführt.6

Die Kontrollen bestätigen grundsätzlich eine hohe Datenqualität für den Risikoausgleich 2024. Es wurden aber auch einige Datenmängel festgestellt, die eine Korrektur verlangen und die Neuberechnung des Risikoausgleichs 2024 zur Folge haben. Es handelt sich hier u.a. um Mängel, die bereits für vorangegangene Risikoausgleiche festgestellt wurden und deren Korrektur aufgrund notwendiger Anpassungen in der Datenaufbereitung für den Risikoausgleich schrittweise erfolgt.

Neuberechnungen

Im Jahr 2024 hat die GE KVG Mängel in den Daten 2022 festgestellt. Die GE KVG hat deshalb im September 2025 den Risikoausgleich 2022 neu berechnet und im Oktober 2025 administrativ abgewickelt. Das Umverteilungsvolumen der Neuberechnung lag bei CHF 9.4 Millionen.

Aufgrund von Feststellungen zu Mängeln in den Daten für die Risikoausgleiche 2023 und 2024 wird die GE KVG diese Risikoausgleiche voraussichtlich jeweils in der zweiten Jahreshälfte 2026 und 2027 neu berechnen.

Vergütungszins

Gemäss Art. 19 Abs. 6 VORA ist die Schlusszahlung des Risikoausgleichs zum Zinssatz von 2-jährigen Bundesobligationen am Auszahlungsdatum der Akontozahlung verzinst zu vergüten, sofern dieser positiv war. Am 20. Februar 2024 - Auszahlungsdatum der Akontozahlung für Risikoausgleich 2024 - betrug der Zins 1.012%. In der Folge wurde der Vergütungszins im Oktober 2025 administrativ abgewickelt. Siehe dazu auch das Kapitel zu Vergütungszinsen im Abschnnitt Zinsen.

Einordnung Risikoausgleich 2024

Im Folgenden werden die Resultate aus dem Risikoausgleich 2024 eingehender dargestellt und in einen historischen Kontext gesetzt. Wir empfehlen die HTML-Version des Jahresberichts zu lesen, da in den dortigen Abbildungen mehr Informationen ersichtlich sind. Am Schluss der HTML-Version können zudem alle Daten, welche für die Abbildungen verwendet wurden, heruntergeladen werden.

Umverteilungsvolumen

Aus der Berechnung des Risikoausgleich ergibt sich für jede realisierte Kombination der Morbiditätsindikatoren (Art. 11 und 12 VORA) ein Umverteilungseffekt7. Das Gesamtvolumen dieser Umverteilung zwischen den Versicherten wird Bruttoumverteilungsvolumen (BUV) genannt8.

Die Bruttoumverteilung berücksichtigt nicht, dass die Umverteilungsmechanismen auch innerhalb des Versichertenbestandes der einzelnen Versicherer wirken; aus dem Umverteilungssaldo pro Versicherer geht die Umverteilung zwischen den Versicherern mittels realer Zahlungen hervor: die Nettoumverteilung. Das Gesamtvolumen der Zahlungen zwischen den Versicherern ist das Nettoumverteilungsvolumen (NUV).

In Abbildung 1 ist die rechnerische Nettoumverteilung für die jeweils erste Berechnung des Risikoausgleichs für die Jahre 1996 bis 2013 und die aktuellste Berechnung für die Jahre 2014 - 2024 aufgeführt. Die Balkenansicht zeigt die Veränderung der Nettoumverteilung im Vergleich zum Vorjahr in Millionen Franken9.

Abbildung 1: Nettoumverteilung


Das Nettoumverteilungsvolumen des Risikoausgleichs 2024 beträgt CHF 1.117 Milliarden. Die Nettoumverteilung ist im Vergleich zum Risikoausgleich 2023 um CHF 336 Millionen gesunken.

Die Entwicklung der Nettoumverteilung widerspiegelt die Änderungen in der Branche. Der starke Anstieg der Nettoumverteilung aus dem Risikoausgleich 2017 lässt sich auf die Einführung des Faktors Arzneimittelkosten - als Übergangsindikator vor der Einführung des PCG-Indikators - zurückführen. Der Rückgang der Nettoumverteilung im Risikoausgleich 2019 hängt mit der Einführung der Entlastung von jungen Erwachsenen zusammen. Der Anstieg in 2020 und 2021 basiert auf der Einführung des Umverteilungsmechanismus PCG. Das Absinken der Nettoumverteilung ab Risikoausgleich 2022 begründet sich u.a. aus den Fusionen von Krankenversicherern in den Jahren 2022 und 202310.

Abbildung 2: Cashflows (rechnerisch und effektiv)


Die in Abbildung 1 dargestellte Nettoumverteilung entspricht der Summe der berechneten positiven Saldi und ist ein rechnerisches Mass der Zahlungsflüsse. Sie sollte nicht mit den tatsächlich geleisteten Zahlungen der Versicherer gleichgesetzt werden, da infolge von Fusionen und Transitionen zwischen Zahler- und Empfängerkassen Abweichungen auftreten können. Dies wird in Abbildung 2 ersichtlich. Die Abbildung zeigt die effektiv geleisteten Zahlungen zusammen mit der Nettoumverteilung sowie die Dekomposition der effektiven Zahlungen in die Schluss- und Akontozahlungen. Die entstehende Differenz zwischen den effektiven und rechnerischen Zahlungsflüssen in Mio. CHF wird als Barchart ausgewiesen.

Bruttoumverteilungsquote

Die Bruttoumverteilungsquote (\(1 - \frac{NUV}{BUV}\)) zeigt an, wie viel identifiziertes Risiko innerhalb der Versicherer ausgeglichen wird. Zwischen Risikoausgleich 2023 und 2024 ist diese Quote um 2.6 Prozentpunkte gestiegen. Diese Zunahme lässt sich u.a. dadurch erklären, dass Fusionen von Krankenversicherern zur Internalisierung von Risiken führen. Ein Anstieg der Quote verweist auf ein ausgegelicheneres Risikoprofil in der Branche. Tabelle 1 zeigt die Bruttoumverteilungsquote für den Risikoausgleich mit PCG11.

Tabelle 1: Bruttoumverteilungsquote

Kantonale Umverteilung

Der Risikoausgleich wird bis auf die schweizweit geltenden PCG-Ansätze12 kantonal berechnet und ergibt in jedem Kanton ein Nullsummenspiel. Die kantonalen Nettoumverteilungsvolumen sind lediglich rechnerische Grössen, da auf der kantonalen Ebene keine Risikoausgleichszahlungen fliessen: Aus den kantonalen Risikoausgleichssaldi eines Krankenversicherers wird dessen nationaler Saldo berechnet. Ist die Summe seiner kantonalen Saldi positiv, so erhält der Krankenversicherer den entsprechenden Betrag aus dem Risikoausgleich ausbezahlt, umgekehrt muss er eine entsprechende Zahlung in den Risikoausgleich leisten. Das Umverteilungsvolumen auf der nationalen Ebene – das Nettoumverteilungsvolumen – resultiert daher nicht aus dem Total der kantonalen Nettoumverteilungsvolumen, sondern aus den tatsächlich geleisteten Zahlungen im Risikoausgleich. In Abbildung 3 ist die Anzahl aktiver Krankenversicherer in jedem Kanton und in der Schweiz abgebildet.

Abbildung 3: Anzahl Versicherer pro Kanton

Abbildung 4 zeigt das prozentuale Verhältnis zwischen Zahlern und Empfängern im Risikoausgleich auf kantonaler Ebene und ist eine rechnerische Grösse. Das Verhältnis zwischen Zahlern und Empfängern auf nationaler Ebene verweist hingegen auf die tatsächlich erfolgten Zahlungen.

Abbildung 4: Anzahl Empfänger und Zahler pro Kanton in Prozent

In Kanton UR erfolgt die theoretische kantonale Nettoumverteilung von 75.86% der im Kanton aktiven Versicherer mit positiven Saldo im kantonalen Risikoausgleich zu den restlichen 24.14% der Versicherer. UR ist damit der Kanton mit der höchsten relativen Anzahl an Zahlern. GE ist demgegenüber der Kanton mit der niedrigsten Anzahl an Zahlern (44%). Während die theoretische Nettoumverteilung auf kantonaler Ebene also sehr unterschiedlich ausfällt, liegt das Verhältnis zwischen Zahlern und Empfängern auf Basis der tatsächlich erfolgten Zahlungen auf nationaler Ebene bei 53.85% zu 46.15%. Das Verhältnis verschiebt sich damit gegenüber des Vorjahres zu einer etwas geringeren Anzahl an Zahlern in den Risikoausgleich.

Anzahl Versicherer im Risikoausgleich

Der Trend in der Angleichung der Anzahl Zahler und Empfänger setzt die langjährige Entwicklung fort. Das wird aus Abbildung 5 ersichtlich. Neu stehen 21 Zahlerkassen 18 Empfängerkassen gegenüber. Der Rückgang im Bestand der Zahlerkassen gegenüber dem Vorjahr ist vollständig durch Fusionen zu erklären.

Abbildung 5: Anzahl Versicherer im Risikoausgleich

Umverteilung nach Anzahl Versicherer

Um das Umverteilungsvolumen sowie die Empfänger und Zahler einordnen zu können, werden die Versicherer in der linken Seite von Abbildung 6, nach Anzahl versicherte Personen und in der rechten Seite nach Saldo Grösse gruppiert. Die Grösse der Flussbalken entspricht dabei der Grösse des Saldos. Die interaktive Grafik enthält nähere Informationen.

Abbildung 6: Empfänger und Zahler nach Grösse der Zahlung

Lesebeispiel zur linken Seite der Abbildung 6: die grauen Balken in der Mitte der Abbildung repräsentieren die insgesamt 39 teilnehmenden Krankenversicherer, darunter 21 Zahler (rot) und 18 Empfänger (blau). Die Saldi stimmen aufgrund des Nullsummenspiels im Risikoausgleich exakt überein. Bei den Empfängern erhalten 5 Versicherer mit mehr als 500’000 versicherten Personen knapp 81 Prozent der Beiträge. Die 5 Versicherer mit 150’000 bis 500’000 versicherten Personen erhalten 16 Prozent und etwa 3 Prozent der Auszahlungen gehen an 8 Versicherer mit weniger als 150’000 versicherten Personen. Die Flüsse der Zahler sind analog zu lesen.

Lesebeispiel zur rechten Seite der Abbildung 6: CHF 487 Mio. werden von 1 Versicherern einbezahlt (rot). Die restlichen Risikobeiträge in Höhe von CHF 630 Millionen fallen auf 20 Versicherer, welche jeweils weniger als CHF 150 Millionen einbezahlen.

Datenverarbeitung

Im Risikoausgleich mit PCG werden Daten auf Personenebene verwendet. Für jede versicherte Person und für jedes verabreichte Arzneimittel existiert jeweils ein Datensatz. Dieses Datenaufkommen wird in Tabelle 2 und 3 dargestellt. Tabelle 2 enthält Informationen zur Gesamtanzahl der gelieferten Datensätze. Tabelle 3 zeigt die Anzahl der gelieferten Datensätze aus der pro Kopf Perspektive.

Tabelle 2: Verarbeitete Daten in Anzahl Zeilen

Für die Berechnung des Risikoausgleich 2024 wurden folgende vier Datenbestände der Versicherer benötigt: Die Individualdaten der Jahre 2022 und 2023 mit dem Datenstand von Ende Februar 2024 und die Individualdaten für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Datenstand von Ende Februar 2025. Tabelle 2 weist aus, dass alle Versicherer über alle vier für die Berechnung benutzten Datenbestände insgesamt ca. 241 Millionen Datensätze geliefert haben, welche durch SORA PCG verarbeitet wurden.

Tabelle 3: Verarbeitete Daten in Anzahl Personen

SORA PCG

Die Software SORA PCG fungiert als zentrales Element in der Durchführung des Risikoausgleichs. Die Software stellt einerseits die Sicherheit der Datenübermittlung sowie die Speicherung sicher. Andererseits stellt SORA PCG selbst auch ein zentrales Element in der Datenqualität dar (siehe Kapitel zu den Datenkontrollen). Die GE KVG hat deshalb auch im Jahr 2025 diverse Massnahmen ergriffen, um die hohen Qualitätsstandards von SORA PCG sicherzustellen und weiter zu erhöhen. Im Dokument Sicherheitselemente Risikoausgleich PCG werden diese ausführlich beschrieben. Im Jahr 2025 gab es 3 neue Releases: 3.5 (Provisorische Statistik), 4.0 (Pentest Befunde) und 4.1 (Risikogruppenteuerungen ).

Zinsen

Vergütungszinsen

Die Abwicklungsregeln für den Vergütungszins basieren auf Art. 19 Abs. 6 VORA:

«Die im Rahmen der Akontozahlung gegenüber der Berechnung nach den Artikeln 9–18a [VORA] zu viel oder zu wenig bezahlten Beträge sind zu verzinsen.»

  • Bei diesen zu verzinsenden Beträgen handelt es sich um die Schlusszahlungen des Risikoausgleichs.

«Die Verzinsung erfolgt jeweils bezogen auf die Ein- und Auszahlungstermine für die Akontozahlung und die Schlusszahlung sowie unter Berücksichtigung der effektiv erhaltenen oder bezahlten Beiträge.»

  • Die Verzinsungsperiode ergibt sich aus dem Auszahlungsdatum der Akontozahlung für den Risikoausgleich und dem Einzahlungsdatum der Schlusszahlung für den Risikoausgleich. Zwischen diesen Zeitpunkten ist die Akonto-Umverteilung zwischen den Kassen realisiert; ausserdem ist diese einheitliche Periode notwendig, damit die Gesamtsumme der Vergütungszinszahlungen im Risikoausgleich CHF 0 ergibt.

«Der Zins entspricht der Rendite der Bundesobligationen, soweit diese positiv ist.»

  • Hier wird die Rendite der zweijährigen Bundesobligationen für das Einzahlungsdatum der Akontozahlung gemäss SNB verwendet; Die Wahl des einheitlichen Zinssatzes ist wieder notwendig für das Nullsummenspiel des Vergütungszins.

«Die gemeinsame Einrichtung vergütet und fordert die Zinsen bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem Ausgleichsjahr folgt.»

  • Der Vergütungszins für Risikoausgleich 2024 wurde im Oktober 2025 administrativ abgewickelt.

Daraus ergibt sich folgende Berechnungsformel: Schlusszahlung Risikoausgleich * (Zinssatz / 360) * Zinsperiode

Bsp. CHF 1’000’000 * 0.00233 / 360 * 542 Tage = CHF 3’507.94

Zinseinnahmen

Gemäss Art. 24 Abs. 1 VORA ist mit den bei der GE KVG aufgrund der zeitlich versetzten Ein- und Auszahlungstermine für die Zahlungen des Risikoausgleichs auflaufenden Zinsen ein Fonds bis zu einem maximalen Betrag von 500‘000 zu äufnen. Mittel dieses Fonds werden von der GE KVG verwendet, um bei geringfügigen Zahlungsausständen die Ausgleichsbeiträge ohne Kürzung termingemäss auszahlen zu können. Auflaufende Zinsen, welche den Betrag von 500‘000 übersteigen, werden den Versicherern im Folgejahr zurückvergütet (Art. 24 Abs. 2 VORA).

Daten Download


  1. Veröffentlichung des Berichts: 05.03.2026.↩︎

  2. Alle Beträge wurden gerundet. Die exakten Zahlen können in der HTML-Version des Berichts eingesehen und heruntergeladen werden.↩︎

  3. Die Umverteilung für den Risikoausgleich besteht aus einer Akontozahlung und einer Schlusszahlung und stellt das Nettoumverteilungsvolumen her. Die Akontozahlung wird auf Basis der Umverteilung des Risikoausgleich aus dem Vorvorjahr bestimmt. In der Schlusszahlung für den Risikoausgleich werden auch alle gegenläufigen Umverteilungseffekte, die aufgrund der Vorvorjahressaldi entstehen, neutralisiert. Z.B. zahlt ein Versicherer, der im Vorvorjahr einen negativen Risikoausgleichssaldo aufweist, eine Akontozahlung für den diesjährigen Risikoausgleich. Wenn der Versicherer nach diesjähriger Berechnung des Risikoausgleichs ein Abgabenempfänger wird, erhält er mit der Schlusszahlung seine geleistete Akontozahlung, sowie den positiven Risikoausgleichssaldo. Der Umverteilungseffekt aus der Akontozahlung wird damit neutralisiert. Aus diesem Prinzip wird deutlich, dass sich die Umverteilung von Akonto- und Schlusszahlung nicht notwendig zum Nettoumverteilungsvolumen zusammenaddieren lässt.↩︎

  4. Ungültige oder unplausible Werte lösen Fehler oder Warnungen in SORA PCG aus. Die Fehler- und Warnungsdefinitionen werden von der GE KVG laufend analysiert und angepasst. Eine Liste mit den aktuellen Fehler und Warnungen kann dem Kapitel 8 in der Benutzeranleitung entnommen werden.↩︎

  5. Siehe Art. 8 Abs. 1 VORA vom 19. Oktober 2016 (Stand am 1. Januar 2025).↩︎

  6. Siehe Art. 8 Abs. 2 VORA vom 19. Oktober 2016 (Stand am 1. Januar 2025)↩︎

  7. Für eine versicherte Person mit den Merkmalen TI / 36-40 / M / N für die Morbiditätsindikatoren ‘Kanton / Altersklasse / Geschlecht (M/F) / Spitalaufenthalt (Ja/Nein)’ ohne Einteilung in eine PCG entsteht ein negativer Umverteilungseffekt von CHF -427.72 pro Versicherungsmonat. Für eine versicherte Person mit den Merkmalen GE / 91+ / F / J mit Einteilung in die PCG DEP entsteht dem entgegen ein positiver Umverteilungseffekt von CHF 2893.69 pro Monat. Der Gesamtsaldo dieser negativen und positiven Umverteilungseffekte ist qua Berechnungslogik des Risikoausgleichs 0.↩︎

  8. Das BAG publiziert zu diesem Bruttoumverteilungsvolumen zwischen den Versicherten und den Umverteilungsmechanismen der einzelnen Morbiditiätsindikatoren jährliche Zahlen auf seiner Webseite (Tabelle 10.02).↩︎

  9. Aufgrund des Einbezugs von Neuberechnungen und der Rundung auf drei Nachkommastellen können sich die Werte von denjenigen in früheren Jahresberichten unterscheiden.↩︎

  10. die Fusion eines Einzahlers in den Risikoausgleich mit einem Empfänger aus dem Risikoausgleich reduziert die Umverteilung zwischen den Versicherern und senkt somit das Nettoumverteilungsvolumen.↩︎

  11. Die Werte basieren auf den neuesten Risikoausgleichsberechnungen (inkl. Neuberechnungen), daher können sie sich von den Angaben in früheren Jahresberichten unterscheiden.↩︎

  12. Die PCG-Zuschläge werden auf schweizweiter Ebene berechnet, jedoch erfolgt die Finanzierung der Zuschlagssummen für PCG je Kanton. Siehe dazu auch die Berechnungsformeln des Risikoausgleichs auf der Webseite des BAG.↩︎