Informazioni sui temi del diritto di coordinamento, del diritto assicurativo e della perequazione dei rischi
Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) ist eins von sieben Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits. Das FZA enthält Bestimmungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
PiùDie Gemeinsame Einrichtung KVG ist für die Verrechnung der kantonalen Anteile gemäss KVV Art. 19a und 36b verantwortlich. Diese Artikel regeln die Kostenübernahme von in der Schweiz versicherten Personen, welche in der EU, in Island, Norwegen oder im UK wohnen und eine schweizerische Rente beziehen.
PiùDer Risikoausgleich ist ein Ausgleichsmechanismus: Krankenversicherer mit einer guten Risikostruktur ihrer Versicherten bezahlen Ausgleichszahlungen an Versicherer mit einer schlechten Risikostruktur.
PiùService Desk der Gemeinsamen Einrichtung KVG für Mitarbeitende der Krankenversicherer in der Schweiz
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