Die Gemeinsame Einrichtung KVG zählt zu den Kunden der tarifsuisse ag, welche als Tochtergesellschaft von santésuisse die Tarifverhandlungen im Mandatsverhältnis durchführt.
Die Gemeinsame Einrichtung KVG zählt zu den Kunden der tarifsuisse ag, welche als Tochtergesellschaft von santésuisse die Tarifverhandlungen im Mandatsverhältnis durchführt.
Somit gelten im Rahmen der Leistungsaushilfe für die Gemeinsame Einrichtung KVG die Tarifverträge von tarifsuisse ag.
Bitte fakturieren Sie nach den geltenden kantonalen und vertraglichen Zahlungsmodalitäten und unter Berücksichtigung des Tarifschutzes nach Art. 44 KVG.