Informationen zu den Themen Assistance, Leistungsfall, Versicherungspflicht, Prämienverbilligung und Aufenthalt in der EU/EFTA
Sie planen einen vorübergehenden Aufenthalt in der EU oder EFTA? Was ist, wenn Sie krank werden oder verunfallen? Sie finden hier wichtige Informationen zum Krankenversicherungsschutz im Ausland.
MehrPersonen, die in einem EU-Staat oder in einem EFTA Staat einem gesetzlichen Krankenversicherungssystem angehören, haben während eines Aufenthaltes in der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen, welche nicht bis zur geplanten Rückreise in ihr Heimatland aufgeschoben werden können.
MehrWer zwar in der Schweiz versichert, in einem EU/EFTA-Staat wohnhaft ist und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Verbilligung der Krankenversicherungsprämien.
MehrWer in der Schweiz erwerbstätig ist oder wohnt, ist krankenversicherungspflichtig und hat eine Krankenversicherung nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) abzuschliessen. In bestimmten Situationen kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Mehr