Wer eine Schweizer Rente (AHV, IV, MV, UV, BVG - auch in Form eines Kapitalbezuges) bezieht und in die EU, nach Island, Norwegen oder ins UK zieht, ist in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. In bestimmten Fällen ist eine Wahl zwischen Wohnstaat und Schweiz möglich.
Besteht für Sie die Versicherungspflicht in der Schweiz? Machen Sie den Check: