Informationen zum S1-Formular

Wo erhalte ich das S1-Formular?

Ihr Schweizer Krankenversicherer stellt Ihnen die Bescheinigung S1 aus. Dieses Dokument reichen Sie bei der zuständigen Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung Ihres neuen Wohnsitzes (aushelfender Träger) ein, um sich dort zu registrieren.

Die Gemeinsame Einrichtung KVG ist nicht berechtigt, die Bescheinigung S1 auszustellen.

Wofür brauche ich das S1-Formular?

Das S1-Formular benötigen Sie, wenn Sie als Rentner aus der Schweiz in ein anderes EU-/EFTA-Land ziehen. Es stellt sicher, dass Sie auch im neuen Land weiterhin krankenversichert sind. Sie bleiben bei Ihrer Schweizer Krankenkasse versichert, haben jedoch Anspruch auf die gleichen medizinischen Leistungen wie eine im Land versicherte Person.

Kann ich mich mit dem Formular S1 von der Schweizer Krankenkasse abmelden und mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

In dem Moment, in welchem Sie das Formular S1, welches von der Schweizer Krankenkasse ausgestellt wurde, im Wohnstaat von der Trägerkasse bestätigen lassen, ab dann haben Sie Ihr Optionsrecht zugunsten der Schweiz ausgeübt. Dies bedeutet vor allem folgendes:

  • Sie bleiben bei der Schweizer Krankenkasse krankenversichert.
  • Eine Befreiung der Schweizerischen Krankenversicherungspflicht ist nicht mehr möglich.
  • Sie können sich nicht direkt in Ihrem Wohnstaat versichern lassen. Die Prämien werden direkt bei der Schweizer Krankenkasse bezahlt
  • Sie erhalten trotzdem eine Europäische Krankenversicherungskarte aus Ihrem Wohnstaat, sind jedoch nicht direkt in diesem versichert.

Für eine präzisere und umfassendere Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Schweizer Krankenkasse.

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