Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) ist eins von sieben Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Bilaterale I). Das FZA enthält Bestimmungen zum Personenverkehr, zur gegenseitigen Diplomanerkennung sowie zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Anhang II). Anhang II des FZA ist die Basis für die Koordinierung im Bereich der Krankenversicherung, also dem Rechtsgebiet, in welchem sich die Krankenversicherer in ihrer täglichen Arbeitspraxis bewegen. Anhang II verweist auf die Bestimmungen der Basis- oder Grundverordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 sowie auf Beschlüsse und Empfehlungen der Verwaltungskommission, dem so genannten Koordinationsrecht.

Dieselben Regelungen gelten auf Basis des EFTA-Übereinkommens bzw. des Sozialversicherungsabkommens Schweiz-UK.

Dieser Leitfaden vermittelt den Mitarbeitenden der Krankenversicherer das notwendige Wissen, damit sie Sachverhalte mit Auslandsberührung der EU/EFTA bzw. des einfacher erkennen und analysieren können und unterstützt sie beim Treffen einer Entscheidung in diesem Kontext. Sie finden Angaben zur rechtlichen Basis und ihren Folgen und veranschaulichende Beispiele, welche in der täglichen Arbeitspraxis vorkommen. Er richtet sich an alle Krankenversicherer und damit auch an die, welche keine Versicherung für Personen mit Wohnsitz in der EU/EFTA bzw. im UK anbieten (vgl. Art. 5 lit. g. KVAG).

Ausgabe 2021

Leitfaden

Versicherungspflicht und Optionsrecht

Versicherungspflicht Und Optionsrecht In Der Krankenversicherung

Stand: 8. Dezmber 2021 Anpassung der Ziffer

“4.3.3 Rentner und ihre Familienangehörigen” Hinweis zur Kinderrente auf Seite 71

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