Die Basis für die Koordinierung im Bereich der Krankenversicherung bilden die Bestimmungen der Grundverordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 sowie die Beschlüsse und Empfehlungen der Verwaltungskommission. Man spricht hier vom so genannten Koordinationsrecht.
über die Krankenversicherung mit Bezug zur EU/EFTA bzw. zum UK und über die Leistungsaushilfe für Personen mit einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz
MehrDokumente, die für den Anspruchsnachweis und den Informationsaustausch verwendet werden.
MehrDas Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) ist eins von sieben Abkommen (Bilaterale I) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits.
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