Informationen zu den Themen medizinische Behandlungen in der Schweiz, Versicherungspflicht, Prämienverbilligung und Aufenthalt in der EU/EFTA oder im UK.
Personen, die in der EU/EFTA oder im Vereinigten Königreich gesetzlich krankenversichert sind, erhalten in der Schweiz im Rahmen der Leistungsaushilfe Behandlungen bei Krankheit, Mutterschaft und Nichtberufsunfall.
MehrWer eine Schweizer Rente (AHV, IV, MV, UV, BVG - auch in Form eines Kapitalbezuges) bezieht und in die EU, nach Island, Norwegen oder ins UK zieht, ist in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. In bestimmten Fällen ist eine Wahl zwischen Wohnstaat und Schweiz möglich.
MehrWer in der Schweiz erwerbstätig ist oder wohnt, ist krankenversicherungspflichtig und hat eine Krankenversicherung nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) abzuschliessen. In bestimmten Situationen kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
MehrSie planen einen vorübergehenden Aufenthalt in der EU, EFTA oder im UK? Was ist, wenn Sie krank werden oder verunfallen? Sie finden hier wichtige Informationen zum Krankenversicherungsschutz im Ausland.
MehrWer in der Schweiz versichert, in der EU, Island, Norwegen oder im UK wohnhaft ist und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Verbilligung der Krankenversicherungsprämien.
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