Informationen für Personen, die in der EU/EFTA krankenversichert sind.
Personen, die einem gesetzlichen Krankenversicherungssystem der EU/EFTA angehören, haben Anspruch auf medizinische Behandlungen, wenn sie in der Schweiz wohnen und Staatsangehörige der EU/EFTA oder Familienangehörige eines EU/EFTA-Staatsbürgers sind.
MehrPersonen, die einem gesetzlichen Krankenversicherungssystem der EU/EFTA angehören, haben während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz Anspruch auf unvorhergesehene medizinische Behandlungen, sofern sie Staatsangehörige der EU/EFTA, Familienangehörige eines EU/EFTA-Staatsbürgers, Staatenlose oder Flüchtlinge sind.
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