Wer zwar in der Schweiz versichert, in einem EU/EFTA-Staat wohnhaft ist und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Verbilligung der Krankenversicherungsprämien.
Wer zwar in der Schweiz versichert, aber nicht wohnhaft ist und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Verbilligung der Krankenversicherungsprämien. Damit soll die Prämienbelastung der Krankenversicherung eines Haushaltes auf einer vertretbaren Summe gehalten werden.
Eine Prämienverbilligung für Rentenbezüger (in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen) mit Wohnsitz in der EU bzw. in Island oder Norwegen wird ausgerichtet, wenn folgende Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind:
Die Beiträge werden durch die Gemeinsame Einrichtung KVG direkt dem schweizerischen Krankenversicherer vergütet. Der Krankenversicherer reduziert die Prämien rückwirkend ab Anspruchsbeginn um den entsprechenden Betrag. Eine direkte Auszahlung an die Versicherten erfolgt nicht.
Die Prämienverbilligung muss jährlich neu beantragt werden, da keine automatische Meldung erfolgt.