Versicherungspflicht im Kanton Zug

Im Kanton Zug sind die Einwohnergemeinden für die Kontrolle der Versicherungspflicht nach Art. 6 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zuständig. In Sachen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bietet die Gemeinsame Einrichtung KVG im Rahmen der Beratungsvereinbarung folgende Dienstleistungen an:

  • Beurteilung der Versicherungspflicht im Allgemeinen
  • versicherungsrechtliche Prüfung von Sachverhalten mit internationalem Bezug
  • Prüfung der Befreiung von der Versicherungspflicht
  • Staatliche Zuständigkeiten
  • etc.

Die Beratungsvereinbarung besteht ausschliesslich zwischen den Einwohnergemeinden des Kantons Zug und der Gemeinsamen Einrichtung KVG.

Factsheets and questionnaires

Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung für Zuziehende

Fragebogen für Zuziehende zur Abklärung der Versicherungspflicht
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Forms

Form G (Meldeformular und Gesuch um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht)
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Form “choix du système d’assurance-maladie” (Frankreich)
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Form H (Befreiung von der Versicherungspflicht für Privatversicherte

Form B (Gesuch um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht / Meldeformular für Studierende mit Aufenthalt in der Schweiz

Form D (Bestätigung des Arbeitgebers für entsandte Arbeitnehmerinnen/-nehmer aus Nicht-Vertragsstaaten zur Befreiung – Garantieerklärung
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Form E (Bestätigung der ausländischen privaten Krankenversicherung für Personen aus einem EU-/EFTA-Staat mit einer Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkei
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Form F (Befreiungsgesuch für nicht erwerbstätige Familienangehörige mit Aufenthalt in der EU-/EFTA – deutsch

Form K (Kurzaufenthalterinnen/-aufenthalter mit Aufenthaltsdauer bis drei Monate)
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Form A (Bestätigung der ausländischen Krankenversicherung für Pflichtversicherte ausserhalb der EU/EFTA – deutsch

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