Versicherungspflicht im Kanton Zug

Im Kanton Zug sind die Einwohnergemeinden für die Kontrolle der Versicherungspflicht nach Art. 6 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zuständig. In Sachen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bietet die Gemeinsame Einrichtung KVG im Rahmen der Beratungsvereinbarung folgende Dienstleistungen an:

  • Beurteilung der Versicherungspflicht im Allgemeinen
  • versicherungsrechtliche Prüfung von Sachverhalten mit internationalem Bezug
  • Prüfung der Befreiung von der Versicherungspflicht
  • Staatliche Zuständigkeiten
  • etc.

Die Beratungsvereinbarung besteht ausschliesslich zwischen den Einwohnergemeinden des Kantons Zug und der Gemeinsamen Einrichtung KVG.

Factsheets and questionnaires

Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung für Zuziehende
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Fragebogen für Zuziehende zur Abklärung der Versicherungspflicht
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Forms

Form G (Meldeformular und Gesuch um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht)
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Form “choix du système d’assurance-maladie” (Frankreich)
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Form H (Befreiung von der Versicherungspflicht für Privatversicherte

Form B (Gesuch um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht / Meldeformular für Studierende mit Aufenthalt in der Schweiz

Form D (Bestätigung des Arbeitgebers für entsandte Arbeitnehmerinnen/-nehmer aus Nicht-Vertragsstaaten zur Befreiung – Garantieerklärung
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Form E (Bestätigung der ausländischen privaten Krankenversicherung für Personen aus einem EU-/EFTA-Staat mit einer Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkei
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Form F (Befreiungsgesuch für nicht erwerbstätige Familienangehörige mit Aufenthalt in der EU-/EFTA – deutsch

Form K (Kurzaufenthalterinnen/-aufenthalter mit Aufenthaltsdauer bis drei Monate)
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Form A (Bestätigung der ausländischen Krankenversicherung für Pflichtversicherte ausserhalb der EU/EFTA – deutsch

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