Versicherungspflicht im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Die Gemeinsame Einrichtung KVG entscheidet über Gesuche um Befreiung von der Versicherungspflicht von Einwohnern des Kantons Appenzell Ausserrhoden sowie von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die im Kanton Appenzell Ausserrhoden erwerbstätig sind.

Wer im Kanton Appenzell Ausserrhoden erwerbstätig ist oder wohnt, ist krankenversicherungspflichtig und hat eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen. In bestimmten Fällen kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Detaillierte Informationen zur Befreiung von der Versicherungspflicht sind unter Versicherungspflicht zu finden.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben innerhalb von drei Monaten nach Beginn ihrer Erwerbstätigkeit eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen oder sich bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen (Optionsrecht).

Informationen zur Versicherungspflicht erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Appenzell Ausserrhoden unter www.ar.ch -> Verwaltung -> Departement Gesundheit und Soziales -> Departementssekretariat -> KVG-Versicherungspflicht

Grenzgänger

Meldeformular und Informationsblatt (Deutschland, Italien, Österreich)

Formular „choix du système d’assurance-maladie“ (Frankreich)

Aufenthalter

Gesuch um Befreiung und Informationsblatt

Gesuch um Befreiung für Entsandte

Gesuch um Befreiung für Privatversicherte

Garantieerklärung

Studierende in der Schweiz

Gesuch um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht / Meldeformular für Studierende mit Aufenthalt in der Schwei

Familienangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien oder Österreich

Gesuch um Befreiung Familienangehörige

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