Versicherungspflicht im Kanton Uri

Die Gemeinsame Einrichtung KVG entscheidet über Gesuche um Befreiung von der Versicherungspflicht von Einwohnern des Kantons Uri sowie von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die im Kanton Uri erwerbstätig sind.

Wer im Kanton Uri erwerbstätig ist oder wohnt, ist krankenversicherungspflichtig und hat eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen. In bestimmten Fällen kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Detaillierte Informationen zur Befreiung von der Versicherungspflicht sind unter Versicherungspflicht zu finden.

Wer als Grenzgänger in der Schweiz erwerbstätig ist, hat innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Erwerbstätigkeit eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen oder sich bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen (Optionsrecht).

Informationen zur Versicherungspflicht erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion unter www.ur.ch/krankenversicherungspflicht

Grenzgänger

Meldeformular und Informationsblatt (Deutschland, Italien, Österreich)

Formular „choix du système d’assurance-maladie“ (Frankreich)
Nur in französisch erhältlich

Aufenthalter

Gesuch um Befreiung und Informationsblatt

Gesuch um Befreiung für Entsandte

Gesuch um Befreiung für Privatversicherte

Garantieerklärung

Studierende in der Schweiz

Gesuch um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht / Meldeformular für Studierende mit Aufenthalt in der Schwei

Familienangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien oder Österreich

Gesuch um Befreiung Familienangehörige

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