Versicherungspflicht im Kanton Basel-Stadt

Die Gemeinsame Einrichtung KVG nimmt die vollständige Kontrolle der Versicherungspflicht der Einwohner sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger des Kantons Basel-Stadt wahr. Sie entscheidet zudem über Gesuche um Befreiung von der Versicherungspflicht.

Wer im Kanton Basel-Stadt erwerbstätig ist oder wohnt, ist krankenversicherungspflichtig und hat eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen. In bestimmten Fällen kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für die Bearbeitung eines Gesuchs wird vom Kanton Basel-Stadt ein Durchführungskostenbeitrag von 75 Franken erhoben. Detaillierte Informationen zur Befreiung von der Versicherungspflicht sind unter Versicherungspflicht zu finden.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Kanton Basel-Stadt haben innerhalb von drei Monaten nach Beginn ihrer Erwerbstätigkeit eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen oder sich bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen (Optionsrecht).

Weitere Informationen zur Versicherungspflicht sowie Informationen zur Prämienverbilligung erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite des Amts für Sozialbeiträge Basel-Stadt unter www.asb.bs.ch -> Krankenversicherung

Grenzgänger

Meldeformular und Informationsblatt (Deutschland, Italien, Österreich)

Formular „choix du système d’assurance-maladie“ (Frankreich)

Aufenthalter

Gesuch um Befreiung und Informationsblatt

Gesuch um Befreiung für Entsandte

Gesuch um Befreiung für Privatversicherte

Garantieerklärung

Studierende in der Schweiz

Gesuch um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht / Meldeformular für Studierende mit Aufenthalt in der Schweiz

Familienangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien oder Österreich

Gesuch um Befreiung Familienangehörige

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