Versicherungspflicht im Kanton Solothurn

Die Gemeinsame Einrichtung KVG entscheidet über Gesuche um Befreiung von der Versicherungspflicht von Einwohnern des Kantons Solothurn sowie von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die im Kanton Solothurn erwerbstätig sind.

Wer im Kanton Solothurn erwerbstätig ist oder wohnt, ist krankenversicherungspflichtig und hat eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen. In bestimmten Fällen kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Detaillierte Informationen zur Befreiung von der Versicherungspflicht sind unter Versicherungspflicht zu finden.

Wer als Grenzgänger in der Schweiz erwerbstätig ist, hat innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Erwerbstätigkeit eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen oder sich bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen (Optionsrecht).

Informationen zur Versicherungspflicht erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite des Gesundheitsamtes des Kanton Solothurn.

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