Personen, die in der EU/EFTA oder dem Vereinigten Königreich (UK) einem gesetzlichen Krankenversicherungssystem angehören, können Leistungsaushilfe bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG beanspruchen. Um den Anspruch auf Leistungsaushilfe nachweisen zu können, benötigen die Versicherten einen Anspruchsnachweis, welchen sie zur Inanspruchnahme von Leistungen vorlegen können. Voraussetzung für eine Abrechnung der Behandlungskosten mit der Gemeinsamen Einrichtung KVG ist, dass die Behandlung innerhalb der Gültigkeit des Anspruchsnachweises erfolgt.

Die Rechnungsstellung durch den Leistungserbringer erfolgt gemäss den geltenden kantonalen Verträgen und Tarifen entweder an die Gemeinsame Einrichtung KVG (Tiers payant) oder an die versicherte Person (Tiers garant). Im Falle des Tiers garant hat die Person einen Anspruch auf Rückerstattung. Damit die Auszahlung einer Rückerstattung erfolgen kann, werden die vollständigen Bankangaben benötigt:

IBAN (International Bank Account Number)
BIC (Bank Identifier Code)
Name und Adresse der Bank
Kontoinhaber/-in und Adresse

Wurde aufgrund fehlender Unterlagen die Rechnung zurückgewiesen, können die notwendigen Unterlagen zusammen mit dem Rückforderungsbeleg und mit Verweis auf die Versichertennummer als PDF-Datei per E-Mail an info@kvg.org eingereicht werden. Mit der Checkliste können die  Voraussetzungen für die Rückerstattung geprüft werden.

Check-Liste Rechnungsrückweisungen

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